Service

Tickets und Service Buchholz Bus

Durch Beitritt in den Hamburger Verkehrsverbund (hvv) im Jahr 2004 erfolgt der Verkauf von Tickets und die Beratung für den Buchholz Bus an allen hvv-Verkaufsstellen sowie an Automaten und im Internet. Über den hvv Onlineshop oder über die hvv App erhalten Kunden 7 % Rabatt beim Ticketerwerb.

Fahrzeiten, Netzpläne sowie individuelle Routenplaner für den hvv sind ebenfalls im Internet und über Smartphone mobil abrufbar.

Fahrzeiten des Buchholz Bus mit weiteren Informationen stehen auch als Fahrplan zum downloaden bereit.

Wer persönlichen Service in Anspruch nehmen möchte, kann die hvv-Servicestelle im Bahnhof Buchholz nutzen, die nur 500 m vom Treffpunkt entfernt ist.

Verkehrsinformationen

Gerade in der Winterzeit kann es auch im Stadtverkehr zu Verspätungen oder auch Ausfällen im Busbetrieb aufgrund von Schnee oder Glätte kommen. Wenn Sie sich über die Verkehrssituation informieren möchten, sind wir gerne für Sie da:

Zentrale Service-Rufnummer KVG: Tel. 04141 525-225 (Montag–Donnerstag 07:00–17:00 Uhr, Freitag 07:00–15:00 Uhr)


hvv-Servicestelle am Bahnhof

Die hvv-Servicestelle ist montags bis freitags von 8.00–17.00 Uhr und samstags von 9.00–14.00 Uhr für Sie da:


Kontakt Buchholz Bus
Verkehrsbetriebe Buchholz in der Nordheide GmbH · Maurerstraße 10 · 21244 Buchholz i.d.N.

Tel. 04181 / 34 000
mail@buchholz-bus.de

Verloren – gefunden!

Haben Sie in unseren Fahrzeugen etwas liegengelassen, melden Sie sich bitte direkt bei der KVG. Falls es beim Busfahrer abgegeben wurde, wird es für Sie aufbewahrt.

Haben Sie in unseren Fahrzeugen etwas gefunden, das andere Fahrgäste vergessen haben, melden Sie es bitte dem Busfahrer.

Zentrale Service-Rufnummer KVG: Tel. 04141 525-225 (Montag–Donnerstag 07:00–17:00 Uhr, Freitag 07:00–15:00 Uhr)

Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern

In den Fahrzeugen des Buchholz Bus ist die Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern nicht gestattet, da der zur Verfügung stehende Stellraum für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen benötigt wird. Die Regelung entspricht den Beförderungsbedingungen des HVV §11 (3.3) zur Beförderung von Sachen. Wir bitten um Verständnis.

Ausgenommen von der Regelung sind zusammenklappbare Tretroller, die wie Handgepäck behandelt werden.